Geldmünzen getürmt

Bei der Bestellung eines neuen Verwalters in Eigentümergemeinschaften ist oft nur ein Kriterium im Blickpunkt: Der Bruttoendpreis pro Wohnung und Jahr. Einige verantwortungsvolle Eigentümer sind sich bewusst, dass es erhebliche Qualitätsunterschiede geben kann, aber diese Erkenntnis setzt sich selten durch. Letztendlich neigen die meisten dazu, dem scheinbar günstigsten Verwalter den Vorzug zu geben.

Die Wahl des Verwalters ist jedoch eine äußerst wichtige Entscheidung, da es darum geht, das wertvolle Lebenskapital zu schützen. Oft greift der neue Verwalter, der eigentlich ein Vermögensverwalter ist, auch auf erhebliche Geldwerte in Form von Rücklagen zu. Ein Vermögensverwalter kann jedoch ein Vielfaches der Verwaltergebühr eines klassischen Hausverwalters gemäß Wohnungseigentumsgesetz erhalten. Unabhängig von der Qualität seiner Arbeit erhält ein Vermögensverwalter bis zu 1,5% des verwalteten Vermögenswertes pro Jahr als Vergütung.

Beispiel:

Ein Fonds im Wert von € 300.000,00; Vergütung des Fondsverwalters 1,5% = € 4.500,00.

Die Verwaltergebühr für eine 4-Zimmer-Wohnung mit dem gleichen Wert würde im Höchstfall € 500,00 brutto betragen.

Wodurch unterscheiden sich Verwaltungsfirmen?

Gute Hausverwaltungsfirmen zeichnen sich in der Regel durch folgende Merkmale aus:

  • Sie haben ausreichende Versicherungsdeckung für eigenes Verschulden.
  • Sie investieren regelmäßig in Weiterbildung und bieten Schulungen für ihre Beiräte an.
  • Sie vermeiden prozessuale Angelegenheiten.

Die Wahl des Verwalters sollte daher nicht allein auf der Basis der Kosten getroffen werden, sondern auch unter Berücksichtigung dieser Qualitätsmerkmale erfolgen.